Die DIG wurde gefördert im Sinne des KInvFG und erhielt im Februar 2020 im Rahmen der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur finanzschwacher Kommunen eine Zuwendung von max. 96.921 EUR für die Sanierung der Flure, Sanitärräume und der Aula.
Die Zuwendung wird in Form einer Anteilsfinanzierung zur Projektförderung in Höhe von bis zu 90 Prozent der förderbaren Ausgaben bewilligt.